Allgemeine

Informationen

Werden Angehörige und Freunde in die Behandlung einbezogen?

Die Ein­be­zie­hung von An­ge­hö­ri­gen und Freun­den in die Be­hand­lung ist uns wich­tig. Wir bie­ten Ihnen gerne einen Ter­min für ein ge­mein­sa­mes Ge­spräch im Rah­men der Be­hand­lung an. Wir bit­ten je­doch um Ver­ständ­nis, dass wir an die ärzt­li­che Schwei­ge­pflicht ge­bun­den sind und An­ge­hö­ri­gen nur dann Aus­kunft geben dür­fen, wenn der Pa­ti­ent hier­mit ein­ver­stan­den ist

Kann ich Besuch bekommen?

Be­su­che von An­ge­hö­ri­gen und Freun­den sind selbst­ver­ständ­lich mög­lich und wich­tig. Um den Pa­ti­en­ten die Teil­nah­me am the­ra­peu­ti­schen Pro­gramm zu er­mög­li­chen, kom­men Sie bitte mög­lichst au­ßer­halb der in­di­vi­du­el­len The­ra­pie­zei­ten zu Be­such. Die all­ge­mei­ne Be­suchs­zeit liegt zwi­schen 9.00 Uhr und 20.00 Uhr. Den Be­such von Kin­dern unter 14 Jah­ren spre­chen Sie bitte vor­her mit uns ab. Das Mit­brin­gen von Hun­den auf das Kli­nik­ge­län­de ist nicht ge­stat­tet.

Darf ich während der Behandlung die Station verlassen?

Im Auf­nah­me­ge­spräch und im Be­hand­lungs­ver­lauf wird das Be­hand­lungs­team mit Ihnen be­spre­chen, ob Grün­de vor­lie­gen, die da­ge­gen spre­chen, dass Sie sich auf dem Kli­nik­ge­län­de oder im Ort frei be­we­gen kön­nen. Bei aku­ten Ge­fähr­dungs­as­pek­ten wie bei­spiels­wei­se einem schwe­ren Ent­zugs­syn­drom, stark ein­ge­schränk­ter Ori­en­tie­rung oder Sui­zid­ge­dan­ken ist es not­wen­dig , dass Sie die Sta­ti­on nicht oder nur in Be­glei­tung ver­las­sen.

Was ist mit der Nutzung von Handy, Internet und Computern?

Sie kön­nen wäh­rend der Be­hand­lung selbst­ver­ständ­lich Ihr Handy nut­zen. Bitte schal­ten Sie die­ses aber wäh­rend der The­ra­pie­zei­ten ab. Selbst­ver­ständ­lich ist es nicht ge­stat­tet, Mit­pa­ti­en­ten oder Mit­ar­bei­ter ohne deren aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung im Rah­men der Be­hand­lung zu fo­to­gra­fie­ren.

Jede Sta­ti­on hat ein Pa­ti­en­ten­te­le­fon im Auf­ent­halts­raum. Die Num­mer er­fra­gen Sie bitte bei Ihrer Auf­nah­me. Über die­ses Te­le­fon sind Sie für Ihre An­ge­hö­ri­gen auf Sta­ti­on er­reich­bar.

In der Kli­nik be­steht kein öf­fent­li­cher WLAN-Zu­gang. Au­ßer­halb der The­ra­pi­en kön­nen Sie in Ab­spra­che mit dem Be­hand­lungs­team mit­ge­brach­te Lap­tops/Ta­blets nut­zen. Für eine Be­schä­di­gung oder den Ver­lust haf­tet die Kli­nik nicht.

Wie sehen die Zimmer und die Stationen aus?

Die meis­ten Zim­mer sind große, helle Zwei­bett­zim­mer mit ei­ge­nem Bad, ei­ni­ge Zim­mer sind als Ein­zel­zim­mer ge­stal­tet. Auf den Sta­tio­nen steht Ihnen ein gro­ßer Auf­ent­halts­raum sowie je nach Sta­ti­on ver­schie­de­ne zu­sätz­li­che Auf­ent­halts­räu­me zur Ver­fü­gung.

  

Welche Kleidung soll ich mitbringen?

Mit be­que­mer, wit­te­rungs­an­ge­pass­ter Frei­zeit­klei­dung sind sie für die Be­hand­lung gut „aus­ge­rüs­tet“. Für be­we­gungs­the­ra­peu­ti­sche An­ge­bo­te sind Sport­schu­he sinn­voll.
Ei­ge­ne Hand­tü­cher brin­gen Sie bitte mit. Für Pa­ti­en­ten, die keine Mög­lich­keit haben, sau­be­re Wä­sche ge­bracht zu be­kom­men, steht eine Wasch­ma­schi­ne zur Ver­fü­gung.

Was ist beim Mitbringen von Geld/Wertgegenständen zu beachten?

Bitte brin­gen Sie keine grö­ße­ren Geld­be­trä­ge oder Wert­ge­gen­stän­de mit in die Kli­nik. Wir haben auf den Sta­tio­nen nur ein­ge­schränkt die Mög­lich­keit, diese si­cher für Sie zu ver­wah­ren. Ein Geld­au­to­mat steht in der Ein­gangs­hal­le des Haupt­ge­bäu­des zur Ver­fü­gung. Für den Ver­lust von Geld und Wert­ge­gen­stän­den haf­tet die Kli­nik nicht.

Werden in der Klinik auch Behandlungen gegen den Willen des Patienten durchgeführt?

Die meis­ten Pa­ti­en­ten kom­men frei­wil­lig in un­se­re sta­tio­nä­re Be­hand­lung. Im Rah­men schwe­rer psy­chi­scher Er­kran­kun­gen kön­nen die Be­trof­fe­nen je­doch manch­mal selbst nicht er­ken­nen, dass sie drin­gend psych­ia­tri­sche Hilfe be­nö­ti­gen (bei­spiels­wei­se bei aku­ten Ver­wirrt­heits­zu­stän­den, schwe­ren psy­cho­ti­schen Er­kran­kun­gen oder dro­hen­der Sui­zi­da­li­tät). Wenn erns­te Ge­fähr­dun­gen be­ste­hen und es nicht an­ders geht, wer­den Pa­ti­en­ten auch gegen ihren Wil­len hier­her ein­ge­wie­sen. Hier gel­ten ge­naue ge­setz­li­che Be­stim­mun­gen, die wir mit dem Be­trof­fe­nen be­spre­chen. Unser Ziel ist es, dass die Pa­ti­en­ten mög­lichst bald wie­der die Ver­ant­wor­tung für sich selbst über­neh­men und an der Be­hand­lung aus ei­ge­nem Ent­schluss mit­ar­bei­ten kön­nen.
Manch­mal kann es vor­über­ge­hend nötig sein kann, Pa­ti­en­ten zu ihrem ei­ge­nen Schutz oder zum Schutz an­de­rer auch gegen ihren Wil­len zu be­han­deln oder wei­ter­ge­hend zu schüt­zen. Hier­zu sind wir als psych­ia­tri­sches Kran­ken­haus ver­pflich­tet. Wir be­han­deln dies nicht als Ge­heim­nis, son­dern be­nen­nen es offen. Dies ist für uns Teil der ver­ant­wor­tungs­vol­len Ver­sor­gung und Be­hand­lung un­se­rer Pa­ti­en­ten. Dabei rich­ten wir uns stets nach den ent­spre­chen­den ge­setz­li­chen Vor­ga­ben.
Alle Mit­ar­bei­ter der Kli­nik wer­den re­gel­mä­ßig in De­es­ka­la­ti­ons­tech­ni­ken ge­schult. Dies trägt dazu bei, dass die An­wen­dung von Maß­nah­men gegen den Wil­len der Pa­ti­en­ten die Aus­nah­me dar­stellt.
Wir bie­ten un­se­ren Pa­ti­en­ten an, für den Fall einer Wie­der­auf­nah­me eine Be­hand­lungs­ver­ein­ba­rung ab­zu­schlie­ßen. In die­ser Ver­ein­ba­rung hal­ten wir ganz in­di­vi­du­ell mit­ein­an­der fest, wel­che Maß­nah­men im Rah­men einer aku­ten psy­chi­schen Krise sich bei Ihnen als hilf­reich er­wie­sen haben. Dies hat auch zum Ziel, bei zu­künf­ti­gen Be­hand­lun­gen in un­se­rer Kli­nik Maß­nah­men gegen den Wil­len des Pa­ti­en­ten zu ver­hin­dern.

Welche „Regeln“ gelten während der Behandlung?

Es ist uns wich­tig, dass in un­se­rer Kli­nik ein per­sön­li­ches und wert­schät­zen­des Klima herrscht. Ein gutes „zwi­schen­mensch­li­che Klima“ ist wich­tig für eine gute Be­hand­lung. Damit dies ge­lingt, müs­sen sich auch Pa­ti­en­ten an Re­geln des Um­gan­ges mit­ein­an­der hal­ten. Hier­zu ge­hört die Re­spek­tie­rung der Pri­vat­sphä­re der Mit­pa­ti­en­ten (z.B. nicht in die Zim­mer an­de­rer Pa­ti­en­ten zu gehen), der ge­walt­freie und re­spekt­vol­le Um­gang mit­ein­an­der, ge­gen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me , die Teil­nah­me an Mor­gen- und Abend­run­den auf der Sta­ti­on (wo Be­lan­ge der Sta­ti­on be­spro­chen wer­den) sowie die Über­nah­me von Auf­ga­ben auf der Sta­ti­on. Wir füh­len uns mit Ihnen dafür ver­ant­wort­lich, dass diese Re­geln ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen. Die ein­zel­nen Sta­tio­nen be­spre­chen im Rah­men der Auf­nah­me mit Ihnen die in­di­vi­du­el­len Re­ge­lun­gen der Sta­ti­on.
Der Kon­sum von Dro­gen und Al­ko­hol ge­fähr­det das Be­hand­lungs­bünd­nis in un­se­rer Kli­nik und kann zu einer vor­zei­ti­gen Ent­las­sung füh­ren. Bei straf­ba­rem Ver­hal­ten gilt, was auch au­ßer­halb der Kli­nik gilt.

  

Kann ich während der Behandlung Auto fahren?

Ein­schrän­kun­gen der Fahr­taug­lich­keit kön­nen so­wohl auf­grund einer psy­chi­schen Er­kran­kung be­ste­hen als auch Folge der ver­ord­ne­ten Me­di­ka­ti­on sein. Bei den meis­ten un­se­rer Pa­ti­en­ten ist auf­grund der aku­ten Er­kran­kung das Füh­ren eines Fahr­zeu­ges nicht sinn­voll und mit Ge­fah­ren ver­bun­den. Bitte be­spre­chen Sie diese Frage mit ihrem be­han­deln­den Arzt. Be­züg­lich et­wai­ger Ein­schrän­kun­gen der Fahr­taug­lich­keit nach der Ent­las­sung aus der sta­tio­nä­ren Be­hand­lung wer­den wir Sie aus­führ­lich auf­klä­ren.

Gibt es ein seelsorgerisches Angebot?

In den Kreis­kli­ni­ken Darm­stadt-Die­burg steht Ihnen ein seel­sor­ge­ri­sches An­ge­bot der ka­tho­li­schen und evan­ge­li­schen Kir­che zur Ver­fü­gung. Nä­he­res hier­zu fin­den Sie auf einem Aus­hang auf den Sta­tio­nen. Auch eine seel­sor­ge­ri­sche Be­glei­tung für Pa­ti­en­ten an­de­rer Glau­bens­rich­tun­gen kann bei Be­darf er­mög­licht wer­den.

Brauche ich unbedingt Medikamente?

In der mo­der­nen psych­ia­tri­schen Be­hand­lung haben Me­di­ka­men­te ihren fes­ten Platz in einem Ge­samt­be­hand­lungs­kon­zept. Wir be­han­deln gemäß na­tio­na­ler und in­ter­na­tio­na­ler Ex­per­ten­leit­li­ni­en. So sind Me­di­ka­men­te oft un­ver­zicht­bar zur Be­hand­lung von psy­cho­ti­schen Stö­run­gen, schwe­ren De­pres­sio­nen, aus­ge­präg­ten Ängs­ten oder Ver­wirrt­heits­zu­stän­den. Viele Ängs­te im Zu­sam­men­hang mit der Ein­nah­me mo­der­ner Psy­cho­phar­ma­ka sind un­be­grün­det. Oft­mals sind Pa­ti­en­ten erst dank der Ein­nah­me von Me­di­ka­men­ten in der Lage, psy­cho­the­ra­peu­ti­sche An­ge­bo­te wahr­zu­neh­men. Me­di­ka­men­te bie­ten bei ei­ni­gen psy­chi­schen Stö­run­gen (wie Psy­cho­sen oder bi­po­la­ren Stö­run­gen) den wich­tigs­ten Schutz­fak­tor vor einer er­neu­ten Er­kran­kung. Me­di­ka­men­te und an­de­re the­ra­peu­ti­sche Ver­fah­ren schlie­ßen sich nicht aus, viel­mehr wer­den bei vie­len Er­kran­kun­gen die bes­ten Be­hand­lungs­er­fol­ge durch die Kom­bi­na­ti­on bei­der Maß­nah­men er­reicht.
Wir be­ra­ten Sie aus­führ­lich im Hin­blick auf die aus un­se­rer Sicht not­wen­di­ge Me­di­ka­ti­on. Auch die Ab­leh­nung einer not­wen­di­gen Me­di­ka­ti­on kann er­heb­li­che Ri­si­ken be­deu­ten, die wir mit Ihnen be­spre­chen

Wie sind die Mahlzeiten geregelt?

Die Pa­ti­en­ten neh­men die Mahl­zei­ten ge­mein­sam im Auf­ent­halts­raum der Sta­ti­on ein. Bitte tei­len Sie uns bei der Auf­nah­me mit, wenn Sie be­son­de­re Kost­for­men be­nö­ti­gen.